Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Für sämtliche Darstellungen, Buchungen und Nutzung der Webseite und der Dienstleistungen von Frau Anna Doppel gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Sie sind gültig zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Eine Änderung behält sich Frau Doppel vor. Es gelten die jeweils auf der Website veröffentlichten AGBs.

Lebens- und Sozialberatung / psychosoziale Beratung/ Coaching /Supervision & pferdegestütztes Coaching/ pferdegestützte Intervention erfolgt nach den Richtlinien des österreichischen Bundesgesetzblattes für Lebens- und SozialberaterInnen Befähigungsnachweisverordnung, sowie §127 Z20 Gew O 1994, Kammerzugehörigkeit: WKK - Erfüllungs- und Gerichtsstandort: Villach


Zahlungsmodalitäten und Rücktritt/Stornierung durch den/die TeilnehmerIn

Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung des Rechnungsbetrages  innerhalb von 7 Tagen nach  Rechnungslegung. Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos. 

Einzeltermine und Termine in offenen Gruppen, die nicht mindestens 48 Stunden vor Termin storniert wurden, werden verrechnet. 

Gebuchte firmeninterne Gruppensupervisionen, Seminare, Mitarbeitercoachings, Teamsupervisionen und Workshops können bis 7 Werktage vor dem Termin kostenlos storniert werden, danach fällt das Honorar in vereinbarter Höhe an. 


Leistungsbeschreibung:

Anna Doppel bietet Einzelcoachings und Einzelsupervision, Teamcoachings und Teamsupervision, sowie psychosoziale Beratung auch in Zusammenarbeit mit Pferden an. Die Zielsetzung dieser Angebote variiert je nach Bedarf des Teilnehmers und Auftraggebers. Der Bedarf des Teilnehmers / der Grund des Auftraggebers wird in einem telefonischen Vorgespräch geklärt. Dauer, Inhalt, Ort und Uhrzeit für die jeweiligen Angebote, werden  im persönlichen Gespräch geregelt. Diese können von Dauer, Inhalt, Ort und Uhrzeit des im Internet beschriebenen Angebotes abweichen. Bei Supervisionen/Coachings, die vom Arbeitgeber in Auftrag gegeben werden, können die Inhalte der Beratung auch den persönlichen Bereich betreffen. Der Auftraggeber erteilt diesbezüglich sein Einverständnis, wenn die  privaten Umstände auf das Arbeitsverhältnis/Arbeitsleben des Teilnehmers/derTeilnehmerin Einfluss haben. Der Auftraggeber wird hierüber nicht informiert (siehe Verschwiegenheitspflicht).


Rücktritt/Kündigung seitens Anna Doppel:

Anna Doppel ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn z. B. der geplante Termin nicht die ausreichende Teilnehmerzahl erreicht oder aus anderem wichtigen Grunde (wie z.B. die Erkrankung des Anbieters). In diesem Falle informieren wir Sie kurzfristig per E-Mail oder telefonisch und bieten Ihnen 2 Alternativtermine zur Auswahl. Anna Doppel übernimmt nicht die Kosten der Hotel-, Seminarraum- oder Flugstornierungskosten im Falle ihrer Absage des Termins. Bei einem Verstoß gegen diese AGBs oder dem begründeten Verdacht, dass ein Verstoß vorliegt, ist Anna Doppel ebenfalls jederzeit berechtigt den Vertrag zu kündigen.


Verantwortung des/der Teilnehmers/-in:

Der/die Teilnehmer/in erkennt an, dass er während des Seminares/des Coachings/der Beratung in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit ist. 

Bei allen Interaktionen mit dem Pferd wird eine Seminarleiterin anwesend sein. Die Seminarleiterin hat das Recht, eine Übung mit dem Pferd jederzeit abzubrechen – dies dient zu Ihrem Schutz und soll Gefahren vorbeugen. Den Anweisungen der Seminarleiterin ist daher immer zu folgen. Bei Nichtbefolgung der Weisungen oder bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen können TeilnehmerInnen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es werden in diesem Fall keine Teilnahmegebühren erstattet. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich die Pferde respektvoll zu behandeln, sie nicht zu ärgern, zu schlagen oder sonstige, gegen sie gerichtete Aktionen zu unternehmen, sowie die Pferde nicht zu füttern, besonders weil die Pferde nicht durch Bestechung motiviert werden sollen.


Haftungsausschluss:

Persönlichkeitsentwicklung ein Prozess und im hohen Maße von der Mitarbeit und dem Reflexionswillen des/der Teilnehmers/-in abhängt, übernehmen die Seminarleiter keinerlei Garantie für Erfolg.

Das/die in den pferdegestützten Interventionen und pferdegestützten Coaching verwendete/n Pferd/Pferde ist/sind es gewohnt und dafür ausgebildet, mit unterschiedlichen Menschen zu arbeiten. Ein Restrisiko besteht jedoch immer. Ein Pferd das sich erschrickt kann fluchtartig oder wild reagieren. Mit Ihrer Unterschrift vor Beginn bestätigen Sie, dass Sie sich diesen Restrisikos bewusst sind und Sie die Verantwortung für sich selbst tragen. Eine Haftung von Frau Anna Doppel  ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und maximal bis zur Höhe des Teilnahmehonorars begrenzt in Bezug auf sonstige Schäden, die nicht aus Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper resultieren.


Datenschutzerklärung / Verschwiegenheitspflicht:

Die Berater/Coaches sind verpflichtet, keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben. Sie verpflichten sich, die bei der Nutzung des Angebotes, sowie die bei Anmeldung erhobenen Daten lediglich zu eigenen Zwecken und zu Zwecken der Abwicklung von den bei Anna Doppel gebuchten Dienstleistungen zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden gespeichert, soweit es zur Rechnungsstellung und zur Buchführung erforderlich ist. Eine weiter gehende Speicherung personenbezogener Daten findet bei Beratungen nur in anonymisierter Form. Die Berater/Coaches unterliegen der Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf alle Inhalte/Resultate der Einheiten, auch gegenüber Erziehungsberechtigten minderjähriger TeilnehmerInnen oder Arbeitgebern. Dies gilt auch ausnahmslos, wenn der Auftraggeber der Arbeitgeber ist.


Ausrüstung und Bekleidung beim pferdegestützten Coaching:

Erfahrung mit Pferden ist nicht nötig. Das Pferd wird nicht geritten. Vorraussetzung für die Teilnahme an den praktischen Übungen sind Freizeitkleidung, feste und geschlossene Schuhe und je nach Jahreszeit die entsprechende Outdoor-Bekleidung.


Pferdegestützte Intervention & Reitpädagogik/CoachingKids, sowie Pferdeverleih/Reitbeteiligungen:

Die Ordnung in der Sattelkammer ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen von Putzzeug, Sattel und Trense, sowie das Kehren und beseitigen von Pferdeäpfel am Putzplatz und Reitplatz, sowie das Begradigen des 1. Hufschlages nach jeder Reiteinheit. Besonders bei schlechtem Wetter oder nach Geländeritten ist auf Sauberkeit des Sattelzeugs nach dem Reiten zu achten.

Das Betreten der Koppeln  ohne Reiterpass ist  ohne ausdrückliche Erlaubnis eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Das Betreten des Hofes für Gäste und Angehörige erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr!
Grundsätzlich erfolgt das Betreten des Hofes auf eigene Gefahr, genauso wie die freiwillige Mithilfe  auf dem Hof zusätzlich zu ihrer Reitstunde/Pflegeinheit oder ein längerer Aufenthalt über diese hinaus! Des weiteren besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährige seitens des Betriebes über die zuvor vereinbarte Zeit hinaus. Es besteht grundsätzlich seitens des Betriebes keine Aufsichtspflicht für externe Kinder. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen!
Nach Möglichkeit werden die Pferdewünsche berücksichtigt. Eine Garantie für ein bestimmtes Reitpferd oder Pflegepferd erwächst daraus aber nicht. Während des Reitens ist immer ein Reithelm mit der Norm EN1384 zu tragen. Dies gilt für Kinder und Erwachsene gleichermaßen! Geritten werden darf nur mit geschlossenen  und hohen Schaftschuhen, wie Reitstiefel oder Stiefeletten mit Chaps und geeigneter Reithose. Turnschuhe, sowie kurze Hosen und dergleichen sind nicht erlaubt! Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen bei einem Ausritt einen Bodyprotector mit der Norm EN 13158 tragen.  Ansonsten darf nicht ausgeritten werden. Gleiches gilt beim Springtraining! (Vorschrift nach der ÖTO § 304 -2) Erst mit Erwerb des Reiterpasses oder Volljährigkeit dürfen ReiterInnen alleine auf dem Hof  Reiten. Die Aufsichtspflicht liegt bei unter 18 Jährigen bei den Eltern, wenn bekannt ist, dass keine vom Betrieb gestellte Aufsichtsperson vor Ort ist.
Der Reiter/ die Reiterin bzw. sein gesetzlicher Vertreter versichert mit seiner Unterschrift, dass er weiß, dass Reiten eine Risikosportart ist, die auf eigenes Risiko stattfindet. Unfälle bzw. Verletzungen der ReiterInnen werden von der eigenen Kranken- und Unfallversicherung des Reitschülers und nicht vom Betrieb.Das Reiten findet ausschließlich auf Pferden von Frau Anna Doppel statt.
Der Betrieb haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Für persönliches Eigentum der Kunden wird keine Haftung übernommen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Reiter/jede Reiterin eine Unfallversicherung abschließen sollte, in der der Reitsport mitversichert ist!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufsicht durch nicht-geprüfte FENA/FN Reitlehrer stattfindet! Der Reitlehrer ist ein nicht-geschützter Beruf und demnach eine solche Ausbildung nicht erforderlich! Verletzt sich ein Pferd aufgrund groben Verhaltens oder unerlaubten Verhaltens des Reiters, müssen die Kosten der Behandlung von diesem oder der gesetzlichen Vertreter getragen werden. Gleiches gilt bei der Zerstörung von Equipment oder Hofinventar, sowie Schäden an den Gebäuden oder Anlagen durch den/die Reiter/in, den/der Nutzer/in und auch Familienangehörige oder mitgebrachten BesucherInnen. Hunde sind ausnahmslos an der Leine zu führen.
Die Eltern von Minderjährigen, sowie volljährige ReiterInnen oder TeilnehmerInnen wurden dazu mit der ersten Einheit aufgeklärt und erklären sich mit Start der ersten Einheit mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Erweiterung für Reitbeteiligungen/Pferdeverleih:
Der Monatliche Beitrag der Reitbeteiligung beträgt 100 €. Dieser muss bis spätestens den 10. jeden Monats auf das Bankkonto überwiesen werden. Ein Aussetzen des Beitrags aufgrund von Krankheit des Teilnehmers, des Anbieters oder des Pferdes ist nicht möglich, gleiches gilt bei schlechtem Wetter, schlechten Bodenverhältnissen oder Urlaub. Ein Nachreiten ausgefallener Einheiten ist nur auf Kulanz möglich, ein Recht entsteht hieraus nicht. Die Kündigungsfrist beträgt 8 Wochen zum jeweils Monatsletzten und muss schriftlich erfolgen. Im Normallfall beträgt die wöchentliche Einheit 2 Stunden, die nach Absprache mit dem Betrieb auch mehrmals die Woche stattfinden kann. Vorraussetzung für eine Reitbeteiligung/ Ausleihen eines Pferdes ist der Besitz des österreichischen oder deutschen Reiterpasses. Eltern von minderjährige ReiterInnen übernehmen ausnahmslos die Aufsichtspflicht und Haftung, auch für die ausgeliehenen Pferde.